Betriebliche Altersvorsorge

In den nächsten Wochen widmen wir uns der Altersvorsorge, heute geht es um die Betriebsrente. Sie soll die Basisvorsorge aufbessern, aber längst nicht alle Angestellten nutzen ihren Anspruch auf eine steuerbegünstigte Vermögenssicherung. Dabei profitieren sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber davon, erklärt Sparkassen-Finanzexperte Maximilian Blusch: "Der Arbeitnehmer kann bis zu 4.440 Euro pro Jahr steuerfrei für die Betriebsrente aufwenden, 2640 Euro davon sind auch noch von den Sozialabgaben befreit. Der Arbeitnehmer spart Steuer- und Sozialabgaben, der Arbeitgeber spart auch, weil er weniger Sozialabgaben für die Mitarbeiter aufwenden muss."
Das bedeutet also weniger Lohnnebenkosten für den Arbeitgeber. Allerdings gilt auch für die Betriebsrente die nachgelagerte Besteuerung. Das heißt: "Das, was man jetzt von der Steuer absetzen kann, muss man nachher wieder versteuern. Allerdings gilt auch hier: Der Steuersatz im Alter, also im Rentenbezugszeitraum, ist in aller Regel deutlich günstiger als im jetzigen Erwerbsleben."
Das eingezahlte Kapital ist sicher, auch bei einem Jobwechsel "Wenn ich jetzt den Job wechsle, ist das auch kein Problem. Weil die eigenen Beiträge, die ich die Betriebsrente eingezahlt habe, sind auf jeden Fall geschützt. Das gilt auch bei Insolvenz des Unternehmens, bei dem ich arbeite. Ich kann also diese Verträge mitnehmen und für die Beiträge, die der Arbeitgeber einzahlt, gilt: Die Einzahlungen müssen mindestens fünf Jahre lang erfolgen und ich muss älter als 25 Jahre sein."
Auch bei Arbeitslosigkeit gilt: Die betriebliche Altersvorsorge
ist Hartz IV sicher. Alle Informationen können Sie auch auf
unserer Seite im Internet nachlesen.
Der Finanztipp wird Ihnen präsentiert von der Sparkasse KölnBonn!









