Neu in 2010: Welche Entlastungen gibt es fürs Konto?

Mehr Netto vom Brutto hat der Staat uns versprochen - viele dieser Neuerungen treten zu Beginn dieses Jahres in Kraft. Wir stellen Ihnen die wichtigsten vor und beginnen mit den Kranken- und Pflegebeiträgen. Diese werden ab sofort stärker bei der Steuererklärung berücksichtigt, erklärt Sparkassen-Finanzexperte Maximilian Blusch: "Wir hatten bis 2009 einen Maximalbetrag von 1500 Euro, den man bei der Steuer geltend machen konnte. In Zukunft ist es mehr als doppelt soviel, nämlich 3852 Euro, die hier geltend gemacht werden können."
Außerdem sind die Grundfreibeträge erhöht worden, also die Beträge, auf die man keine Steuern zahlen muss. "Dieser Betrag erhöht sich auf 8400 Euro bei Ledigen - entsprechend das Doppelte bei Verheirateten - das sind ungefähr 170 Euro mehr, die steuerfrei bleiben."
Auch an die Familien hat der Staat gedacht: Kindergeld und Kinderfreibeträge werden ebenfalls erhöht. Für jedes Kind gibt es 20 Euro mehr Kindergeld. "Hier sollte man vielleicht an die Ausbildung der Kinder zu denken und diese Beträge zurückzulegen." Änderungen gibt es auch beim Erbrecht: "Diejenigen, die Angehörige pflegen, sollen in Zukunft ein Recht auf einen Ausgleich aus dem Erbe erhalten."
Insgesamt profitieren etwa 80 Prozent aller Arbeitnehmer von den steuerlichen Änderungen. Ein Beispiel: "So kann sich ein Alleinstehender mit einem Bruttoeinkommen von 3000 Euro monatlich über 55 Euro mehr Netto freuen."
Hier können Sie Ihre voraussichtliche Steuerersparnis ausrechnen.
Hier kommen Sie auf den Online-Rechner des Finanzministeriums.
Der Finanztipp wird Ihnen präsentiert von der Sparkasse KölnBonn!









