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Altersvorsorge bei Arbeitslosigkeit

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Heute beschäftigen wir uns wieder einmal mit dem wichtigen Thema Altersvorsorge. Was macht man, wenn man plötzlich arbeitslos wird? Muss man die Verträge kündigen?

Ist das Ersparte dann weg? Wer nur kurzfristig arbeitslos ist und Arbeitslosengeld 1 bezieht, muss sich keine Sorgen machen, erklärt Sparkassen-Finanzexperte Maximilian Blusch. Dann wird die Vorsorge nicht angegriffen. Und auch sonst gilt: "Man sollte nicht überstürzt kündigen, da man Versicherungen jederzeit beitragsfrei stellen kann und später, wenn es einem wieder besser geht, die Zahlungen auch wieder aufnehmen kann. Wenn man längerfristig arbeitslos ist und Leistungen nach dem Arbeitslosengeld 2 erhält, dann wird grundsätzlich vom Staat die Bedürftigkeit geprüft. Das heißt, das gesamt verwertbare Vermögen muss zunächst aufgebraucht werden."

Es gibt aber einige Ausnahmen. "Die eigen genutzte Immobilie, also die eigene Wohnung, die man selbst bewohnt, ist ausgenommen, soweit sie angemessen ist."

Private Altersvorsorge-Verträge, also zum Beispiel Lebens- oder Rentenversicherung, gelten zunächst als Vermögen. "Allerdings gibt es entsprechende Freibeträge. Dazu sollte man einen Fachmann fragen - also Steuerberater oder Rechtsanwalt. Auch für Kinder gibt es gesonderte Freibeträge."

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Finanztipp vom 10.07.2010

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Diese Freibeträge gibt es aber nur, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind. "Wichtig für die privaten Verträge ist, dass auf jeden Fall vereinbart sein muss, dass die Versicherung ausschließlich der Altersvorsorge dient, also zum Beispiel nicht vorher angebrochen werden kann."

 

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