Versicherungen für getrennte Paare

In Deutschland geht fast jede zweite Ehe kaputt. Und wenn sich ein Paar - ob nun verheiratet oder auch nicht - trennt, gibt es nicht nur großen Herzschmerz, sondern auch finanzielle Veränderungen.
Versicherungen, die gemeinsam abgeschlossen oder nach dem Umzug in die gemeinsame Wohnung zusammengelegt wurden, greifen nach der Trennung oft nur noch für denjenigen, der in der Police steht, erklärt Sparkassen-Finanzexperte Maximilian Blusch. "Deshalb muss man noch mal genau nachschauen, wer eigentlich Versicherungsnehmer ist und wer sich unter Umständen um eine neue Versicherung kümmern muss. Ändert sich Adresse oder Bankverbindung, sollte man das dem Versicherer auf jeden Fall mitteilen."
Für Unverheiratete ändert sich bei der Kranken- oder Pflegeversicherung erstmal gar nichts, anders ist es bei Eheleuten. "Bei Ehepaaren mit gesetzlicher Krankenversicherung ändert sich schon etwas. Bisher war der nichtberufstätige Partner mitversichert. Das endet aber mit der Ehescheidung. Und dann muss man sich dringend um eine neue Krankenversicherung kümmern."
Ähnlich ist es bei der Privathaftpflichtversicherung. Hier muss sich der Mitversicherte nach der rechtskräftigen Scheidung um eine neue Versicherung kümmern. Auch die Hausratversicherung wird grundsätzlich vom Versicherungsnehmer weitergeführt. "Selbst wenn er derjenige ist, der auszieht, nimmt er diesen Versicherungsschutz sozusagen mit in die neue Wohnung. Der andere Partner sollte sich binnen drei Monaten - so lang läuft die alte Versicherung für ihn auch noch mit - nach einer neuen umsehen."
Aber nicht nur die gemeinsamen Versicherungen sollte man nach der Trennung im Hinterkopf haben. "Bei all den Versicherungen, bei denen der Expartner als Begünstigter angegeben wurde - hier denke ich beispielsweise an Lebensversicherungen, Berufsunfähigkeitsversicherungen und ähnliche - sollte geprüft werden, ob hier ein anderer Begünstigter vorgesehen wird."
Der Finanztipp wird Ihnen präsentiert von der Sparkasse KölnBonn!









