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Der Finanztipp
präsentiert von
Sparkasse KölnBonn

Rentenversicherung

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In unserer kleinen Serie zum Thema Altersvorsorge geht es heute um die private Rentenversicherung. Diese Versicherung richtet sich an jeden, der zusätzlich etwas für seine Altersvorsorge tun möchte, erklärt
Sparkassen-Finanzexperte Maximilian Blusch. "Die private Rentenversicherung bietet eine große Flexibilität hinsichtlich der vertraglichen Gestaltung. Man ist also unanhängig davon, ob man angestellt ist oder freiberuflich tätig ist."

Man unterscheidet im Groben zwischen zwei verschiedenen Wegen, wie die Versicherung das Geld anlegt. "In der konventionellen Rentenversicherung erfolgt die Anlage beispielsweise über Bundeswertpapiere, also festverzinsliche Wertpapiere. Dabei ist eine garantierte Verzinsung von zurzeit 2,25 Prozent gegeben." Bei der anderen Variante, der fondsgebundenen Rentenversicherung, erfolgt die Geldanlage in Investmentfonds. "Da ist das Risiko unter Umständen etwas höher, dafür liegt die Renditeerwartung über der einer konventionellen Versicherung."

Wenn die Versicherung fällig ist, hat der Versicherte zwei Möglichkeiten, an das Geld zu kommen. "Er kann sich entweder das ganze Kapital auf einmal auszahlen lassen oder er lässt sich die Zahlungen wie eine gesetzliche Rente sein ganzes Leben lang monatlich auszahlen."

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Finanztipp vom 04.12.2010

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Für dieses Kapitalwahlrecht gibt es Fristen, daher ist es wichtig, darauf zu achten, bis wann es ausgeübt werden muss. Für Verträge, die nach 2005 abgeschlossen wurden, gelten zudem bestimmte steuerliche Regelungen. Entscheidet sich der Versicherte für die Rentenzahlung, so hängt der Steueranteil im Wesentlichen davon ab, wann er in Rente geht. "Geht er früher in Rente, ist dieser tendenziell höher, geht er später in die Rente, so ist er niedriger. Wählt der Versicherte die Kapitalauszahlung bei einem Vertrag, der mindestens zwölf Jahre gelaufen ist, und ist selber älter als 60 Jahre, so ist die Hälfte der Erträge steuerfrei."

 

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