Anzeige
101-jährige Kölnerin darf in ihrer Wohnung bleiben
© Radio Köln
Teilen:

101-jährige Kölnerin darf in ihrer Wohnung bleiben

Eine 101 Jahre alte Kölnerin darf in ihrer Wohnung in Bickendorf bleiben. Das hat das Amtsgericht entschieden und damit die Räumungsklage einer Immobiliengesellschaft abgewiesen.

Veröffentlicht: Donnerstag, 11.06.2026 13:12

Anzeige

Die Seniorin ist demenzkrank und wird von ihrer Tochter in ihrer Wohnung gepflegt, in der sie seit 57 Jahren lebt. Dort sollte sie aber raus. Die Immobiliengesellschaft wollte, dass die Kölnerin auszieht, weil sie auf dem Grundstück, auf dem sich die Wohnung der Frau befindet, ein Neubauprojekt geplant hatte. Das Amtsgericht findet aber, dass nicht ausreichend dargelegt sei, warum das Gebäude nicht einfach weiter genutzt werden könne. Und auch die angeblichen wirtschaftlichen Nachteile, die die Immobiliengesellschaft durch das Mietverhältnis erleiden würde, waren laut Gericht nicht konkret genug bewiesen. Jetzt können die 101 Jahre alte Senioren und ihre Familie also aufatmen - sie müssen nicht umziehen. (KU|SR|Symbolbild)


Anzeige
Anzeige
Anzeige