
© Radio Köln
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Symbolbild: Gerichtsakten
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Der junge Mann soll Teil eines kriminellen Netzwerks gewesen sein. Dieses Netzwerk soll sich auf Tötungsdelikte oder Sprengstoffanschläge gegen Bezahlung spezialisiert haben.
Dem Angeklagten soll eine Wohnung und eine Schusswaffe gestellt worden sein. Auch ein Foto der Zielperson soll er bekommen haben. Der Angeklagte ist dann mit der geladene Waffe zu der angegeben Anschrift gegangen, hat die Zielperson aber nicht angetroffen. Die Auftraggeber sollen sich in der Türkei aufhalten. Auch gegen sie wird ermittelt. (PR|DD)
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