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20.000 Euro wegen Clickbait- Artikel
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20.000 Euro wegen Clickbait- Artikel

(MH|Foto:Symbolbild) Die Richter am 15. Zivilsenat des Kölner Oberlandesgerichts mussten sich mit der Frage beschäftigen, ob eine Fernsehzeitschrift grundlos das Bild eines Prominenten mit der Frage einer Krebserkrankung in Verbindung bringen darf.

Veröffentlicht: Dienstag, 04.06.2019 10:30

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Die Zeitschrift hatte auf ihrem Facebook-Profil vier Bilder von Promis veröffentlicht, verbunden mit dem Text: "Einer dieser TV-Moderatoren muss sich wegen Krebserkrankung zurückziehen".

Durch Klicken wurden die Leser dann auf die Seite der TV-Zeitschrift geleitet. Hier wurde dann wahrheitsgemäß über die Erkrankung eines der abgebildeten Moderatoren berichtet. Informationen über den nicht betroffenen Kläger gab es aber nicht. Nach öffentlicher Kritik wurde der Text zwar wieder gelöscht, ein juristisches Nachspiel hatte das Ganze aber trotzdem. Das war ein unzulässiger Klickköder, in der Fachsprache clickbait, urteilten die Kölner Richter und verurteilten das Blatt zu einer Zahlung von 20.000 Euro an den Kläger.

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