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3G-Regel im öffentlichen Personalverkehr
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3G-Regel im öffentlichen Personalverkehr

(SR|Symbolbild) Die 3G-Regel gilt ab Mittwoch auch in Bus und Bahn. Wer keinen Impf- oder Genesenennachweis hat und mit dem Zug fährt, braucht also einen negativen Schnelltest - ein Selbsttest reicht nicht aus.

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Wie die Deutsche Bahn mitteilt, wird die 3G-Regel vom Sicherheits- und Kontrollpersonal stichprobenartig geprüft. Bei Verstößen werde man die Fahrgästin oder den Fahrgast zunächst darum bitten, an der nächsten Haltestelle auszusteigen und ein Bußgeld verhängen. Sollte es zu Problemen kommen, könnten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Deutschen Bahn auch die Bundespolizei um Unterstützung bitten.

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