
© Bundespolizei
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Bei der Kontrolle gab der Mann einen falschen Namen an. Sein Fehler: Auch dieser Deckname war bereits im Fahndungssystem der Polizei hinterlegt. Der 41-Jährige ist in einem Strafverfahren wegen Beleidigung, Bedrohung und Körperverletzung dringend tatverdächtig. Die Staatsanwaltschaft Memmingen hatte ihn im August zur Festnahme ausgeschrieben. Im Zuge der Durchsuchung am Kölner Flughafen stellte die Bundespolizei außerdem zwei Gramm Marihuana sicher. Er muss sich jetzt auch wegen unerlaubtem Betäubungsmittelbesitz verantworten.
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