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50.000 Euro Strafe für illegale Vermietung an Touristen
© Radio Köln
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50.000 Euro Strafe für illegale Vermietung an Touristen

(RO) Wohnungen in Köln sollen dazu genutzt werden, um darin zu wohnen, nicht um sie als Touristenunterkünfte im Internet anzubieten, sagt die Stadt. Sie hat deshalb die sogenannte Wohnraumschutzsatzung angepasst.

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Wer mehr als die Hälfte seiner Wohnung oder seines Einfamilienhauses als Ferienunterkunft anbietet, muss ab Juli mit bis zu 50.000 Euro Strafe rechnen. Dem muss allerdings noch der Rat zustimmen. Vor allem Plattformen wie Airbnb hätten das Problem der Wohnungsknappheit in unserer Stadt deutlich verschärft, heißt es vom Kölner Wohnungswesen. In den letzten fünf Jahren hat die Stadt bereits Bußgelder von über einer halben Million Euro verhängt.

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