
© Pixabay | congerdesign
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Mundschutz
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Im Schulgebäude und auf dem Gelände der Schulen gilt überall in NRW bis Weihnachten die Maskenpflicht. Das hat das NRW-Schulministerium mit Blick auf die steigenden Zahlen schon vor einiger Zeit beschlossen. Ab Montag gilt für alle Kinder ab der fünften Klasse auch wieder im Unterricht die Maskenpflicht. Lehrinnen und Lehrer müssen auf den Mindestabstand achten. Wenn es weniger als 1,5 Meter Abstand zu den Schülern gibt, müssen auch sie Mund und Nase bedeckt halten.
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