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Abgeschaffte Stichwahl ist verfassungswidrig
© Radio Köln/ Waltel
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Abgeschaffte Stichwahl ist verfassungswidrig

(SR | Symbolbild) Möglicherweise müssen wir im kommenden September doch zweimal zur Wahl. Der NRW-Verfassungsgerichtshof hat die von Schwarz-Gelb abgeschaffte Stichwahl bei Kommunalwahlen für verfassungswidrig erklärt. Geklagt hatten SPD und Grüne.

Veröffentlicht: Freitag, 20.12.2019 15:19

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Für die Stadt bedeutet die Änderung keine Probleme: Man habe ja gewusst, dass die Entscheidung anstehe und habe die Kommunalwahl im nächsten Jahr deshalb noch nicht genau geplant. Am 13. September sind wir Kölner aufgerufen, einen neuen Rat und neue Bezirksvertretungen zu wählen. Kommt es bei der OB-Wahl dann zu keiner absoluten Mehrheit, gibt es voraussichtlich zwei Wochen später eine Stichwahl.

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