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Es geht um eine Zeugenaussage Ackermanns und eines weiteren ehemaligen Vorstandsmitglieds der Deutschen Bank. Sie hätten im Verfahren um die Übernahme der Postbank vor Gericht erscheinen sollen.
Der Hintergrund ist für Ackermann aber nicht so erfreulich. Gegen ihn und den anderen Zeugen ist inzwischen auch Strafanzeige eingereicht worden. Ackermanns Zeugenaussagen würden deshalb in einem so engen Zusammenhang mit den gegen ihn selbst erhobenen Vorwürfen stehen, dass er als Zeuge gar nicht mehr erscheinen braucht, sagt das OLG Köln.
Es geht um die Abfindungen für Aktionäre nach der Übernahme der Postbank und ob die hoch genug waren. Die Deutsche Bank muss eventuell über eine Milliarde Euro nachzahlen.
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