
Ärzte-Portal jameda unzulässig
(MF | Symbolbild) Das Online-Bewertungsportal für Ärzte „jameda“ ist in Teilen unzulässig. Das hat das Kölner Oberlandesgericht entschieden. Konkret geht es um einzelne Funktionen, die zahlende und nicht-zahlende Ärzte auf der Plattform ungleich behandelt. "Jameda" verlasse teilweise die Rolle als "neutraler Informationsvermittler".
Veröffentlicht: Samstag, 16.11.2019 09:07
Die Plattform unterscheidet zwischen Basiskunden, die ein kostenloses Profil haben und sogenannten Premium- oder Platinkunden, die für ihr Profil Geld an die Plattform zahlen. Auf dem Profil der Basiskunden wird eine Liste mit weiteren Ärzten angezeigt, bei Premiumkunden ist das nicht der Fall. Diese Ungleichbehandlung muss jetzt aufgehoben werden, so das Oberlandesgericht. Unzulässig sei auch, dass zahlende Ärzte mit einem Bild dargestellt würden, andere allerdings nicht.