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Symbolbild: Gerichtsakten
AfD soll nicht mehr als „Prüffall“ bezeichnet werden
(PR) Der Verfassungsschutz will die Entscheidung des Kölner Verwaltungsgerichts akzeptieren und mit der AfD nicht mehr vor Gericht darüber streiten, ob der Nachrichtendienst die Partei öffentlich als „Prüffall“ bezeichnen darf oder nicht.
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Das Kölner Verwaltungsgericht hatte untersagt, die AfD „Prüffall“ zu nennen. Der Verfassungsschutz wolle sich jetzt darauf konzentrieren, den rechtsnationalen Parteiflügel und die Nachwuchsorganisation der AfD zu durchleuchten.
Die Klage der AfD richtete sich nicht dagegen, dass der Verfassungsschutz die AfD prüft, sondern dagegen, dass das Amt dies öffentlich gemacht hatte. Dies habe „einen stigmatisierenden Charakter“, kritisierte die Partei.
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