
© Radio Köln
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Für einen negativen Effekt von Airbnb auf den Wohnungsmarkt in NRW gebe es aktuell keine Beweise. Außerdem sei man für eine Kooperation mit Städten offen, heißt es weiter. Wer seine Wohnung als Ferienwohnung, zum Beispiel bei Airbnb, anbietet, statt sie selbst zu nutzen, soll bald härter bestraft werden. Stimmt der Rat dem Plan der Stadt Köln zu, drohen ab Juli Bußgelder bis zu 50.000 Euro.
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