
Amtsgericht erklärt Bewohner-Parkplätze für rechtswidrig
(DS|Symbolbild) Im September dieses Jahres hatte die Stadt Köln in Braunsfeld aus öffentlichen Parkplätzen die Bewohner-Parkzone „Pauli-Viertel“ geschaffen. Jedoch sagt das Kölner Amtsgericht: Die Ausweisung der Bewohner-Parkplätze ist rechtswidrig.
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Mit dem Beschluss hat das Verwaltungsgericht den Eilanträgen von drei in Braunsfeld arbeitenden Berufspendlerinnen und -pendlern stattgegeben. Die außerhalb von Köln wohnenden Antragsstellerinnen und -steller arbeiten in einem Betrieb nahe der Bewohner-Parkplätze. Durch die Ausweisung ist ein Parken in unmittelbarer Nähe des Arbeitsplatzes nicht möglich. Das Gericht sagt zudem: Die Stadt Köln hat nicht hinreichend belegt, dass in der gesamten bewirtschafteten Zone für Bewohnerinnen und Bewohner ein erheblicher Parkraummangel besteht.