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Angeklagte Apothekerin weist Mordvorwürfe vor Gericht zurück
© Radio Köln/Waltel
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Angeklagte Apothekerin weist Mordvorwürfe vor Gericht zurück

(GL) Im Prozess um zwei Todesfälle durch vergiftete Glucose-Mittel in Longerich hat die angeklagte Apothekerin die Vorwürfe des versuchten Mordes zurückgewiesen. 

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Der Verteidiger der 52-Jährigen sagte, weder sei erwiesen, dass die Angeklagte das Präperat verunreinigt habe, noch könne von Vertuschung die Rede sein. Die Staatsanwaltschaft sieht das ganz anders. Gerichtssprecher Jan Orth:

„Hinsichtlich des versuchten Mordvorwurfs geht die Staatsanwaltschaft vom Mordmerkmal der Verdeckungsabsicht aus, weil die Angeklagte damit die vorherige Vertauschung von Arzneimittelzubehörstoffen in ihrer Apotheke vertuscht haben soll.“

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Apothekerin zwei Präperate beim Herstellen der Glucose-Mittel verwechselt hatte und das spätestens nach den ersten Zwischenfällen bemerkt haben musste. Trotzdem habe sie nicht den Ärzten Bescheid gegeben. Hätten die Ärzte gewusst, um welchen Stoff es sich handele, hätten die Frau und ihr Säugling gerettet werden können. Eine weitere Schwangere wurde damals ebenfalls vergiftet, hat aber überlebt. Weil lange unklar war, was passiert war und wie viele Menschen betroffen sind, hatte die Polizei 2019 eine Bevölkerungswarnung herausgegeben und die Landesregierung die betroffene Apotheke in Köln vorrübergehend geschlossen.

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