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Angeklagter äußert sich erstmals
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Angeklagter äußert sich erstmals

(PW| Symbolbild) „Ich lebe, aber bin ein toter Lebender.“ Im Prozess um die mutmaßlichen Rizin-Bombenbauer von Chorweiler, hat sich der Angeklagte am Donnerstag das erste Mal persönlich geäußert.

Veröffentlicht: Donnerstag, 11.07.2019 11:18

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Allerdings nicht zu den Vorwürfen, er habe mit seiner Frau einen islamistischen Anschlag vorbereitet. Der Tunesier klagte über psychische Probleme und sein Anwalt gab an, sein Mandant sei nicht verhandlungsfähig.

Er leide unter Schlafstörungen, habe psychische Probleme und könne es nicht mehr ertragen seine Kinder nicht sehen zu können. Er bat den Richter eine Lösung dafür zu finden.

Der vorsitzende Richter erwiderte, dafür sei sein Senat nicht zuständig. Zum Anwalt sagte er: „Schauen Sie sich ihren Mandanten doch mal an, selbst wenn es ihm schlecht geht und er eine Nacht nicht geschlafen haben sollte, heißt das nicht, dass er der Verhandlung nicht folgen kann“.

Darüber hinaus habe ein Amtsarzt des Düsseldorfer Gesundheitsamtes den Angeklagten untersucht und erklärte, der Angeklagte weise keine klinischen Auffälligkeiten auf. Er sei zwar psychisch mitgenommen, aber voll verhandlungsfähig. 

Den Vorwurf der Verteidigung, der Arzt sei nicht auf psychische Probleme spezialisiert und damit ungeeignet wies der Richter als unsinnig zurück. Die nächsten Zeugen sind für Freitag morgen geladen.

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