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Angeklagter wegen sexuellen Kindesmissbrauchs vorbestraft
© Frank Waltel
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Angeklagter wegen sexuellen Kindesmissbrauchs vorbestraft

(SB|Symbolbild) Hat ein Mann, der wegen sexuellem Missbrauch von Kindern vorbestraft ist, gegen seine Auflagen verstoßen? 

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Darum geht es ab Montag vor dem Kölner Landgericht. Dem Mann wird "sexueller Missbrauch ohne Körperkontakt" vorgeworfen. Laut Anklage war dem Mann nach seiner Haft die Weisung erteilt worden, keinen Kontakt zu Kindern und Jugendlichen aufzunehmen. Dagegen soll er in 23 Fällen verstoßen haben.

Im letzten Jahr soll er über Messenger-Dienste Kontakt zu Jungs und Mädchen aufgenommen haben und mit ihnen gechattet haben. Dabei soll er versucht haben, sich zum Zweck gemeinsamer sexueller Handlungen mit den Minderjährigen zu verabreden. In einem Fall soll er sich dann tatsächlich mit einer Fünfzehnjährigen getroffen haben, um mit ihr Oralverkehr zu haben, obwohl er wusste, dass er HIV-positiv ist.

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