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Aus Sicht des Vereins, sei die Begrenzung in der derzeitigen Lage nicht länger gerechtfertigt und würde zu erheblichen finanziellen Einbußen führen. Das sieht das Gericht in Münster anders. Der Abwendung der Gefahren für Leben und Gesundheit käme höheres Gewicht zu als finanzielle Interessen. Ab dem 4. März dürfen ohnehin die vom Effzeh geforderten 25.000 Fans wieder in die Stadien, das hatten Bund und Länder diese Woche beschlossen.
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