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Symbolbild: Gerichtsakten
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Der Anwalt soll beim NSU-Prozess vor dem Oberlandesgericht München ein Opfer des Nagelbombenanschlags vom Juni 2004 auf der Keupstraße vertreten haben, das es in Wirklichkeit gar nicht gab, so lautet der Vorwurf. Der Angeklagte bestreitet die Vorwürfe. Er habe nicht gewusst, dass das Opfer gar nicht existierte. Ein echter, mittlerweile verstorbener, Nebenkläger im NSU-Prozess soll dem Angeklagten gefälschte Unterlagen des angeblichen Opfers gegen Geld angeboten haben.
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