
© Radio Köln
© Radio Köln
Symbolbild: Gerichtsakten
Anzeige
Das Gericht in Aachen hat den Mann jetzt aber freigesprochen. Er habe glaubhaft machen können, dass er bis zuletzt an die Existenz des Opfers geglaubt habe. Die 200.000 Euro, die er für die Verteidigung bekommen hatte, zahlt er schrittweise zurück. Über mögliche berufliche Konsequenzen muss ein Anwaltsgericht entscheiden.
Anzeige