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Anwalt von Fake-Opfer muss nicht ins Gefängnis
© Radio Köln
Symbolbild: Gerichtsakten
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Anwalt von Fake-Opfer muss nicht ins Gefängnis

(PR|Symbolbild) Weil er ein Opfer des NSU-Anschlags in der Keupstraße vertreten hatte, das es gar nicht gibt, sollte ein Anwalt für zwei Jahre ins Gefängnis. Das hatte die Staatsanwaltschaft gefordert. 

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Das Gericht in Aachen hat den Mann jetzt aber freigesprochen. Er habe glaubhaft machen können, dass er bis zuletzt an die Existenz des Opfers geglaubt habe. Die 200.000 Euro, die er für die Verteidigung bekommen hatte, zahlt er schrittweise zurück. Über mögliche berufliche Konsequenzen muss ein Anwaltsgericht entscheiden.

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