
Anzeigen gegen Kardinal Woelki
(GL|Symbolbild) Der Skandal im Kölner Erzbistum sorgt weiter für Aufsehen. Gegen Kardinal Woelki liegen inzwischen mehrere Anzeigen vor. Das hat uns die Kölner Staatsanwaltschaft bestätigt. Gerade in der letzten Zeit würden sich die Anzeigen mehren. Der Vorwurf laute meist "Strafvereitelung". Die Staatsanwaltschaft prüft derzeit die Anzeigen.
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Offenbar handelt es sich um etwa zehn Anzeigen von Privatpersonen. Das Erzbistum Köln wird aktuell von Vorwürfen rund um möglichen sexuellen Missbrauch innerhalb der Kirche erschüttert. Viele Gläubige verstehen nicht, warum Kardinal Woelki ein Gutachten dazu zurückhält. Seit Wochen explodieren die Zahlen der Kirchenaustritte. Dieses Jahr hat das Amtsgericht Köln die Zahl der Termine bereits zweimal aufgestockt. Die 1.500 Termine für den Monat Mai waren am Montag trotzdem innerhalb von Stunden ausgebucht.
Stellungnahme von Kardinal Woelki:
„Ich habe mich auf Empfehlung meiner äußerungsrechtlichen Berater dazu entschieden, dass Gutachten der Kanzlei WSW nicht zu veröffentlichen. Stattdessen habe ich bei Herrn Rechtsanwalt Prof. Dr. Björn Gercke ein neues Gutachten in Auftrag gegeben, das am 18.03.2021 veröffentlicht wird. Darin wird sich Herr Prof. Dr. Gercke – anders als die Kanzlei WSW – nicht lediglich auf die Darstellung und Bewertung von exemplarischen Fällen beschränken, sondern sämtliche 236 Aktenvorgänge in die Prüfung einbeziehen. Parallel zu der Erstellung des Gutachtens hat Herr Prof. Dr. Gercke im Auftrag des Erzbistums Köln Kontakt mit der Staatsanwaltschaft aufgenommen. Dieser wurde bereits am 17.11.2020 das Gutachten der Kanzlei WSW übergeben. Darüber hinaus hat Herr Prof. Dr. Gercke die Staatsanwaltschaft über sämtliche, sich aus den 236 Aktenvorgängen ergebenden Sachverhalte (und nicht lediglich über die im Gutachten der Kanzlei WSW enthaltenen 15 exemplarischen Fälle) in Kenntnis gesetzt. Herr Prof. Dr. Gercke steht mit der Staatsanwaltschaft bereits seit Herbst 2020 in regem Kontakt. Ungeachtet dessen, dass ich mit der Nichtveröffentlichung des Münchener Gutachtens mithin bereits keine Missbrauchsfälle „verheimlicht“ habe, sondern – ganz im Gegenteil – sogar dafür Sorge getragen habe, dass sämtliche 236 Aktenvorgänge der Staatsanwaltschaft zur Kenntnis gelangen, würde eine Strafbarkeit wegen Strafvereitelung aber auch aus Rechtsgründen scheitern, da ich mit der Nichtveröffentlichung des Gutachtens keinen Einfluss auf die Bestrafung der Missbrauchstäter nehme.“