
Apotheken dürfen wieder öffnen
(MF) Die drei Kölner Apotheken, die nach dem tödlichen Glukosefall geschlossen wurden, dürfen wieder aufmachen. Das haben das NRW Gesundheitsamt, die Bezirksregierung Köln und die Stadt am Freitagnachmittag mitgeteilt. Der Grund für diese Entscheidung sind die neuesten Ermittlungsergebnisse.
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Demnach soll die Verunreinigung der Glukose eher auf ein Versehen als auf Vorsatz zurückzuführen sein.
Eine Schließung des gesamten Apothekenbetriebs sei daher nicht notwendig, heißt es weiter. Die Kölner Staatsanwaltschaft ermittle nun gegen zwei Mitarbeiter der betroffenen Apotheke wegen fahrlässiger Tötung. Die giftige Substanz sei in einem sehr ähnlichen Gefäß gelagert gewesen wie die Glukose, erklärte die Staatsanwaltschaft. Deswegen könnte es zu der Verwechslung gekommen sein. Durch das vergiftete Mittel waren eine Frau und ihr Baby getötet worden. Die Stadt Köln hatte auf Anweisung des NRW-Gesundheitsministers und des Regierungspräsidiums alle drei Apotheken, die der Kölner Apotheker betreibt, vorübergehend geschlossen.