
© Radio Köln
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In einer Mitarbeiterinformation des Betriebsrates für den Bereich Logistik ist davon die Rede, dass der Arbeitgeber nicht gewillt ist, die aktuell geltende Gesamtbetriebsvereinbarung zu erfüllen. Darin sind beispielsweise soziale Angelegenheiten, wie Abfindungszahlungen im Falle von Kündigungen geregelt.
Genau diese will der Arbeitgeber offenbar nicht zahlen.
Der Gesamtbetriebsrat Kaufhof Logistik beruhigte aber im Radio Köln Interview. Die Äußerung sei in einer Gesprächsrunde ausgesprochen worden und dementsprechend unverbindlich.
Die Gesamtbetriebsvereinbarung habe nach wie vor Gültigkeit.
Nach dem Zusammenschluss von Karstadt und Kaufhof wird beim Kölner Warenhauskonzern ein größerer Stellenabbau befürchtet.
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