
Woelki hatte der Juristin fristlos gekündigt, weil sie zu Beginn der Corona-Pandemie einen Bürostuhl mit ins Home Office genommen hatte. Sie hatte gegen die Kündigung geklagt und verlangt 50.000 Euro Schmerzensgeld.
Es sei «der absurdeste Kündigungsgrund», den er in seiner Laufbahn je gehört habe, sagte der Anwalt der gekündigten Justiziarin bei einer Anhörung Ende 2021. Die Kündigung müsse rückgängig gemacht und ein Schmerzensgeld von 50.000 Euro gezahlt werden, so die Forderung. Der Vertreter des Erzbistums erklärte, dass der besonders rückenschonende Stuhl von erheblichem Wert sei, und die Frau den Stuhl ohne Absprache, also illegal, mit nach Hause genommen habe. Nach Angaben ihres Verteidigers leidet die Justiziarin an einer Posttraumatischen Belastungsstörung, weil sie jahrelang an der Aufarbeitung von Missbrauchsfällen im Erzbistum mitgearbeitet habe.