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Viele Kölner Familien können sich diese Reisen allerdings nicht leisten. Hier greift unter Umständen das Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes. Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder Sozialhilfe erhalten oder deren Eltern den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, sind förderberechtigt.
Und auch wer Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhält, kann einen Anspruch auf das Bildungspaket haben.
Im letzten Jahr haben rund 18.000 Kölner das Angebot in Anspruch genommen.
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