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Auflagen für Demonstrationen
© Radio Köln/ Waltel
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Auflagen für Demonstrationen

(PW) Am Mittwochmittag wurde auf dem Roncalliplatz demonstriert. Mitarbeiter der Touristik-Branche und der Reisebüros gingen unter dem Motto „Rettet die Reisebüros – rettet die Touristik!“ auf die Straße. Seit vergangener Woche sind Demonstrationen in der Corona-Krise wieder erlaubt, allerdings unter Auflagen. 

Veröffentlicht: Mittwoch, 29.04.2020 16:07

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Unter anderem dürfen nur maximal 20 Demonstranten teilnehmen und der Versammlungsleiter muss eine Teilnehmerliste erstellen und diese zwei Monate aufbewahren. Im Falle einer Infektion kann das Gesundheitsamt die Listen dann einfordern. Für unseren Rechtsexperten Marcus Werner ist so eine Teilnehmerliste datenschutzrechtlich haltbar, aber nur unter bestimmten Bedingungen:

„Die Inhalte der Liste darf aber nur der Veranstalter kennen. Wenn ein Infektionsfall bei den Teilnehmern auftritt, dann erst muss der Veranstaltungsleiter diese Information an das Gesundheitsamt weitergeben.“

Wer auf einer Demonstration eine Mund-Nase-Maske trägt, verstoße nicht gegen das Vermummungsverbot, sagte uns Werner weiter.

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