
© Foto: Daniel Dähling
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Das Aufstellen von Grablichtern und brennenden Kerzen ist laut Stadt im Bereich der Baumgrabstätten auf dem Nord- und Ostfriedhof, dem Friedhof Steinneuerhof und im Naturwald am Ostfriedhof grundsätzlich verboten. Wegen der aktuellen Wetterlage und der damit verbundenen hohen Waldbrandgefahr appelliert die Friedhofsverwaltung eindringlich an die Kölner*innen, dieses Verbot zu beachten.
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