
© Radio Köln
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Das Bundesverwaltungsgericht hat der Beschwerde des Vereins stattgegeben, die sich gegen eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster Ende letzten Jahres gerichtet hat. Im November hatte das OVG eine Revision gegen das Urteil abgelehnt. Damit standen die Bebauungspläne für die Erweiterung des FC-Trainingsgeländes auf der Kippe. Das Bundesverwaltungsgericht will jetzt Formfehler in dem Verfahren prüfen. Für den FC ist das nach eigener Aussage ein wichtiger juristischer Erfolg, denn der Verein hält seine Pläne zur Erweiterung des Geißbockheims entgegen der letzten Entscheidung des OVG Münster weiter für rechtmäßig und zulässig.
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