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Ausgangsbeschränkung bleibt – Gericht lehnt Eilantrag ab
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Ausgangsbeschränkung bleibt – Gericht lehnt Eilantrag ab

(SR/DD|Symbolbild) Die Ausgangsbeschränkung in Köln bleibt - und das unabhängig von der bundeseinheitlichen Notbremse. Das Kölner Verwaltungsgericht hat einen ersten Eilantrag gegen die Ausgangsbeschränkung abgelehnt und sie als verhältnismäßig und zumutbar eingestuft. Über 40 Anträge sind dort bisher eingegangen.

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Trotz aller bereits ergriffenen Maßnahmen steige die 7-Tage-Inzidenz weiter an, so das Gericht. Daher sei eine nächtliche Ausgangsbeschränkung mit dem Ziel, Kontakte in privaten Räumen zu reduzieren, als letztes Mittel zulässig. Das Gericht verweist auf die dramatische Notlage auf den Kölner Intensivstationen. Angesichts der zu erwartenden Verschärfung der Lage und der Tatsache, dass ein erheblicher Teil der beatmeten Patientinnen und Patienten sterbe, sei es dem Antragstellenden zuzumuten, seine Lebensgewohnheiten für einen begrenzten Zeitraum umzustellen. 

Oberbürgermeisterin Reker freut sich über die Entscheidung des Kölner Verwaltungsgerichtes zur nächtlichen Ausgangsbeschränkung.

Durch die Ausgangsbeschränkung und den selteneren Kontakten würden die Infektionszahlen gesenkt sowie die Krankenhäuser und Intensivstationen entlastet, sagte Reker.

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