Anzeige
Ausgangsbeschränkung war rechtmäßig
Teilen:

Ausgangsbeschränkung war rechtmäßig

(PR|Symbolbild) Die Ausgangsbeschränkung bei uns in der Stadt im Frühjahr 2021 zur Pandemiebekämpfung war für viele Kölnerinnen und Kölner ein merkwürdiges oder auch bedrängendes Gefühl. Aber die Ausgangsbeschränkung war rechtens.

Veröffentlicht: Montag, 19.12.2022 16:56

Anzeige

Das hat das Verwaltungsgericht Köln aktuell entschieden und die Klage eines Kölner Bürgers abgewiesen.

Die Stadt Köln habe die Ausgangbeschränkung anordnen dürfen, weil sich im Frühjahr letztes Jahr die Inzidenzzahl auf über 255 gesteigert hätte, sagte das Gericht. Und die Ausgangsbeschränkung sei auch verhältnismäßig. Denn eine stärkere Kontrolle der Kontaktbeschränkungen im privaten Bereich wäre aus Sicht des Gerichts schwerer umsetzbar und ein extremerer Eingriff gewesen. Sollten die Beteiligten in Berufung gehen, würde dann das Oberverwaltungsgericht in Münster über den Fall entscheiden. 

Anzeige
Anzeige
Anzeige