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Ausgangsbeschränkung: wenige Verstöße in erster Woche
© Radio Köln/ Waltel
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Ausgangsbeschränkung: wenige Verstöße in erster Woche

(DA | Symbolbild) Die in der Bundesnotbremse vorgesehene Ausgangsbeschränkung ab 22 Uhr gilt für Köln nicht. Wie seit einer Woche wird sie weiter zwischen 21 Uhr und 5 Uhr morgens gelten. Wie das Ordnungsamt der Stadt Köln mitteilt, halten sich die meisten Kölnerinnen und Kölner vorbildlich daran. Das geht aus einer Antwort an Radio Köln hervor.

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Der Ordnungsdienst der Stadt Köln musste demnach bis Stand Freitag 363 Ansprachen machen und in 55 Fällen Ordnungswidrigkeitsverfahren einleiten. Verteilt auf die Gesamtbevölkerung der Millionenstadt Köln sei diese Zahl also eher niedrig, hieß es von einem Sprecher der Stadt. Bisher sei außerdem kein Fall bekannt, in dem die Polizei einschreiten musste. Der Ordnungsdienst kontrolliert die Ausgangsbeschränkungen in Köln seit dem 17. April. Bei Verstößen gibt es ein Bußgeld von 250 Euro.

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