Außergerichtliche Einigung mit der Volt-Partei
Veröffentlicht: Freitag, 24.05.2019 07:41
(GL | Foto: Symbolbild) Seit dem Donnerstagabend ist er wieder online: Der Wahl-O-Mat ist wieder im Netz. Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts Köln gegen den Wahl-O-Mat hat man sich jetzt mit der Partei «Volt Deutschland» außergerichtlich geeinigt.
«Volt Deutschland» zeigt sich zufrieden. Die Partei hatte Beschwerde gegen den Wahl-O-Mat eingereicht. Das Verwaltungsgericht Köln hatte am Montag dann entschieden, dass der Wahl-O-Mat kleinere Parteien benachteiligen würde. Der Wahl-O-Mat soll bei kommenden Wahlen deshalb überarbeitet werden und keine Beschränkung auf maximal acht Parteien mehr haben.