Außergerichtliche Einigung mit der Volt-Partei

(GL | Foto: Symbolbild) Seit dem Donnerstagabend ist er wieder online: Der Wahl-O-Mat ist wieder im Netz. Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts Köln gegen den Wahl-O-Mat hat man sich jetzt mit der Partei «Volt Deutschland» außergerichtlich geeinigt.

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«Volt Deutschland» zeigt sich zufrieden. Die Partei hatte Beschwerde gegen den Wahl-O-Mat eingereicht. Das Verwaltungsgericht Köln hatte am Montag dann entschieden, dass der Wahl-O-Mat kleinere Parteien benachteiligen würde. Der Wahl-O-Mat soll bei kommenden Wahlen deshalb überarbeitet werden und keine Beschränkung auf maximal acht Parteien mehr haben.

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