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Das Verbot gilt laut der Landesregierung sowohl in der Gastronomie als auch für vergleichbare Veranstaltungen, wenn das Tanzen Schwerpunkt der Veranstaltung ist. Clubs und Diskotheken sind aktuell schon geschlossen. Außerdem wird in der neuen, ab Freitag gültigen, Coronaschutzverordnung das bundesweit geltende Feuerwerksverbot an Silvester offiziell gemacht. Demnach sind öffentlich veranstaltete Feuerwerke grundsätzlich verboten, wo privates Feuerwerk in Köln erlaubt ist, muss die Stadt noch bekannt geben. Generell herrscht überall ein Feuerwerkverkaufsverbot.
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