
© Daniel Dähling
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Bebauungsplan für Ausbau des Geißbockheims ist rechtmäßig
Darf der 1. FC Köln sein Trainingszentrum im Grüngürtel ausbauen? Darüber wird seit rund sechs Jahren gestritten. Jetzt hat das Oberverwaltungsgericht entschieden: Der Bebauungsplan für die geplanten Sportplätze auf der Gleueler Wiese ist rechtmäßig. Klagen von Umweltverbänden wurden abgewiesen.
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Der Bebauungsplan legt fest, was auf dem Gelände gebaut werden darf. Für den FC ist das ein wichtiger Schritt - aber noch keine Baugenehmigung.
Denn der Verein braucht zusätzlich eine Baugenehmigung und einen Pachtvertrag. Beides hatte der Kölner Rat bisher mit großer Mehrheit abgelehnt. Ob sich dafür neue Mehrheiten finden, ist offen. (FW|GR|Archivbild)
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