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Es ging zum Beispiel um Arbeitssicherheit, um Schwarzarbeit und Lebensmittelüberwachung. Dabei stellten die Kontrolleure von Stadt und Bezirksregierung Köln einige Mängel fest. In den meisten Fällen waren laut Bezirksregierung Notausgänge zugestellt, verschlossen oder die Fluchttür ging nach innen auf. Fünf Beschäftigte könnten sich ersten Ermittlungen zufolge illegal in Deutschland aufhalten. Ein Betrieb hatte außerdem eine Außengastronomie ohne Genehmigung betrieben. In einem anderen Fall wurde das Land NRW informiert, weil der Betreiber unerlaubt öffentliches Straßenland per Kamera überwachte. Bei allen acht Gastronomien fehlten Nachweise für eine sicherheits- und betriebsmedizinische Betreuung durch Behörden.
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