
Bereits bezahltes Bußgeld wird nicht zurückerstattet
(SR|Foto:Symbolbild) Das Verkehrsministerium hat den verschärften Bußgeldkatalog für zu schnelles Fahren und andere Verkehrsdelikte zwar wieder zurückgezogen, Kölner*innen bekommen ihr bereits bezahltes Bußgeld aber trotzdem nicht zurück. Das hat die Stadt auf Radio Köln-Nachfrage bestätigt.
Veröffentlicht: Mittwoch, 05.08.2020 16:22
Mit der Zahlung des Bußgeldes sei das Bußgeldverfahren rechtskräftig abgeschlossen, so die Stadt. Nur für die noch nicht gezahlten oder künftigen Bußgelder gilt laut Stadt seit Anfang Juli wieder die „alte“ Straßenverkehrsordnung. Auch all, die Einspruch eingelegt hatten oder bei denen die Einspruchsfrist noch nicht abgelaufen war, haben Glück und bekommen ihr Geld wohl zurück. Bei uns in Köln hatte die Verschärfung zu einer Flut von Fahrverboten geführt.