
Ihr Mandant sei nicht für die Montage der Platten verantwortlich gewesen, sondern ein Bauleiter, der jedoch inzwischen gestorben sei. Auch das entscheidende Gutachten habe er nicht zur Kenntnis genommen. Das Gutachten hatte bereits gezeigt, dass die Befestigung der Lärmschutzwand von der geplanten Konstruktion abweicht. Auch zwei ehemalige Mitarbeiter von Straßen.NRW sind angeklagt, weil sie das Gutachten nicht angefordert haben sollen. Die Staatsanwaltschaft sieht darin eine Verletzung ihrer Kontrollpflicht.
Vor vier Jahren war eine Beton-platte auf der A3 von einer Lärmschutzwand auf ein Auto gefallen und hatte die Fahrerin getötet. Es soll schon lange klar gewesen sein, dass die Befestigung der Lärmschutzwand nicht korrekt war. Gestern (Montag) ist der Prozess gestartet.