
Betonwand-Prozess muss neu starten
(FW|KS|Symbolbild) Es ist eine Ohrfeige für die Kölner Justiz. Erst vor wenigen Tagen wurde im Fall der eingestürzten Schallschutzwand auf der A3, bei der eine Frau wegen mutmaßlichem Pfusch am Bau erschlagen wurde, die Anklage verlesen. Montagnachmittag hat das Landgericht bekannt gegeben, dass der Prozess neu starten muss.
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Die Vorsitzende Richterin am Landgericht hatte eine Schöffin vom Prozess entbunden, die wegen beruflichen Terminen nicht an allen Verhandlungstagen hätte teilnehmen können. Daraufhin hat die Verteidigung Einspruch eingelegt. Und auch die nächste Instanz, das Oberlandesgericht, hat nun klargestellt, das die Richterin am Landgericht das so nicht hätte tun dürfen. Der Prozess sei wichtiger als die beruflichen Termine der Schöffin. Wie es in dem Verfahren jetzt tatsächlich weitergeht, ist unklar.