Betriebliche Altersvorsorge

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Wenn Ihr unseren Finanztipp heute gelesen oder gehört habt, dann seid Ihr am Ende richtig baff! Nicht nur wegen des Aha!-Effektes, sondern auch weil Ihr dann wisst, dass bAV betriebliche Altersvorsorge bedeutet.

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Bei der betrieblichen Altersvorsorge gibt es grundsätzlich zwei Formen. Entweder Euer Chef zahlt alles oder Ihr leistet auch einen Beitrag für die Rente. Finanzexperte Maximilian Blusch:

Bei der klassischen arbeitgeberfinanzierten bAV übernimmt der Chef die Beiträge zur späteren Rente allein. Ihr könnt aber auch zum Beispiel vereinbaren, Teile Eures Gehalts für Eure Zukunftsvorsorge zu verwenden, die sogenannte Entgeltumwandlung. Natürlich könnt Ihr auch die Vermögenswirksamen Leistungen oder VL Eures Arbeitgebers in die bAV einbringen. Die maximal vom Staat geförderten Beiträge richten sich nach der sogenannten Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung. Für dieses Jahr gilt für Eure betriebliche Altersvorsorge: Für Beträge bis zu 276,- Euro im Monat fallen bei Euch keine Sozialabgaben an. Steuerfrei bleiben sogar Beträge bis zu 552,- Euro monatlich. Wichtig: Euer Arbeitgeber ist grundsätzlich verpflichtet, Euch eine bAV anzubieten.“

Gerade wer von Euch mit einer geringen Altersrente rechnet, kann über die bAV zusätzlich vorsorgen. Egal ob in Vollzeit, Teilzeit oder mit einem 450-Euro-Job. Nutzt einfach das Geld, das sonst an das Finanzamt wandert für Eure Rente. Auch wenn Ihr den Arbeitgeber wechselt, braucht Ihr um die selbst eingezahlten Beiträge nicht zu fürchten. Denn der neue Arbeitgeber ist verpflichtet, Euch eine Entgeltumwandlung anzubieten. Bezahlt der Chef die Beiträge zur bAV komplett, müsst Ihr eine gewisse Loyalität beweisen, um später die Rente zu bekommen. Euer Anspruch auf die Beiträge vom Chef verfallen dann nicht, wenn Ihr mindestens drei Jahre in der Firma arbeitet und Ihr beim Wechsel zum neuen Unternehmen 21 Jahre alt seid. Man nennt dies auch Unverfallbarkeit. Eine betriebliche Altersvorsorge ist außerdem Hartz-IV sicher und auch bei einer Pleite des Arbeitgebers geschützt.

Früher wurde die spätere Rente komplett auf die sogenannte Grundsicherung angerechnet. Wer also im Alter auf Geld vom Staat angewiesen war, hatte umsonst angespart. Der Gesetzgeber hat nachgebessert: Sparer können mindestens 100 und maximal 200 Euro ihrer Betriebs- und Riesterrente behalten. Außerdem fördert der Staat bei Geringverdienern die Beiträge Eures Arbeitgebers mit bis zu 288 Euro im Jahr. In den letzten Jahren wurde das arbeitnehmerfinanzierte Modell vom Staat weiter verbessert: Euer Chef muss Euren Beitrag bezuschussen und auf die späteren monatlichen Renten über 160 Euro fallen weniger Abgaben an. Während die Beiträge für Eure Betriebsrente in bestimmten Rahmen steuer- und sozialversicherungsfrei sind, müsst Ihr später Steuern und Krankenversicherung darauf zahlen. Wer als gesetzlich krankenversicherter eine Betriebsrente bekommt, wird seit Anfang des Jahres durch einen Freibetrag von monatlich rund 160 Euro entlastet. Der volle Beitrag ist nur noch für den Teil der Rente fällig, der den übersteigt. Dies gilt auch für diejenigen, die bereits eine Betriebsrente bekommen.



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