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Bezirksregierung: Abbruch des Verfahrens war rechtswidrig
© Radio Köln
Henriette Reker
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Bezirksregierung: Abbruch des Verfahrens war rechtswidrig

(MH) War der Abbruch des Besetzungsverfahrens für eine Nachfolge von Schuldezernentin Agnes Klein durch den Rat rechtens oder nicht? Die Kölner Bezirksregierung kommt zu der Einschätzung, dass es eben nicht rechtens war. Das hat man am Montag auch offiziell mitgeteilt.  

Veröffentlicht: Montag, 11.03.2019 15:06

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Demnach gab es keinen sachlichen Grund das Bewerbungsverfahren abzubrechen. Dieser sachliche Grund liege auch dadurch nicht vor, dass der Name einer aussichtsreichen Kandidatin im Vorfeld bekannt geworden war.

Die Stadt Köln sieht das anders: Es sei der Eindruck einer Vorfestlegung auf die eine Kandidatin entstanden, deswegen habe die Oberbürgermeisterin abbrechen müssen.

Direkte Auswirkungen hat die Feststellung der Bezirksregierung auch erst mal nicht. Weil bereits ein neues Verfahren gestartet und fortgeschritten ist, verzichtet Regierungspräsidentin Walsken darauf, die Oberbürgermeisterin anzuweisen, den Beschluss zu beanstanden.

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