
Brüsseler Platz: 5.000 Euro Zwangsgeld für die Stadt Köln
Die Stadt Köln muss im Streit um den nächtlichen Lärm am Brüsseler Platz ein Zwangsgeld von 5.000 Euro zahlen. Das hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden. Hintergrund ist ein Antrag von Anwohnerinnen und Anwohnern, die das Zwangsgeld bereits im Mai beantragt hatten.
Veröffentlicht: Mittwoch, 15.07.2026 13:16
Die Anwohnerinnen und Anwohner werfen der Stadt vor, das Urteil des Oberverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2023 noch immer nicht ausreichend umzusetzen. Laut diesem Urteil muss die Stadt dafür sorgen, dass es auf dem Brüsseler Platz zwischen 22 Uhr und 6 Uhr nicht zu gesundheitsgefährdendem, beziehungsweise besonders starkem Lärm kommt. Zwar habe die Stadt inzwischen unter anderem ein Alkoholverbot eingeführt und würde auch regelmäßig Lärmmessungen durchführen, nach Ansicht des Gerichts reichen die Maßnahmen bislang aber nicht aus und die zulässigen Lärmwerte werden noch immer teilweise überschritten. Gegen den Beschluss kann die Stadt Beschwerde einlegen. (ISch|Archivbild)