
© Radio Köln
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Damit muss sich jetzt wieder das Oberverwaltungsgericht Münster mit dem Platz auseinandersetzen. Das Verwaltungsgericht Köln hatte der Stadt 5000 Euro Zwangsgeld aufgebrummt, weil sie zu wenig gegen den Lärm abends und nachts unternehme.
Anwohner hatten geklagt, die Lärmbelastung sei gesundheitsgefährdend. Parallel gibt es noch einen zweiten Rechtsstreit: Während alle Gastro-Betriebe um 22 Uhr schließen müssen, darf eine Wirtin ihre Außengastronomie bis Mitternacht offen lassen. Denn sie hatte gegen die Entscheidung der Stadt geklagt. Weil das eine Einzelfall-Entscheidung ist, gelten aktuell verschiedene Öffnungszeiten. (DD)
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