
Brüsseler Platz: Stadt muss 5000€ Zwangsgeld zahlen
Jetzt ist das finale Urteil gesprochen. Die Stadt Köln muss 5000 Euro Zwangsgeld zahlen, weil sie nicht genug gegen den nächtlichen Lärm auf dem Brüsseler Platz unternommen hat. Das Oberverwaltungsgericht hat eine Beschwerde der Stadt gegen das Zwangsgeld jetzt endgültig abgelehnt.
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Die Gerichte hatten die Stadt schon vor Jahren dazu verpflichtet, gegen den Lärm einzuschreiten. Doch die Maßnahmen, wie zum Beispiel ein nächtliches Alkoholverbot, hätten nicht genug gebracht. Das Kölner Verwaltungsgericht drohte der Stadt dann das Zwangsgeld in Höhe von 5.000 Euro an, falls sie es bis Mitte Mai 2026 nicht schafft, das Problem zu lösen. Im Juli wurde das Zwangsgeld dann offiziell festgesetzt, dagegen hat die Stadt Beschwerde eingereicht. Doch die wurde jetzt endgültig abgewiesen, teilt das Oberverwaltungsgericht mit. Und die Begründung hätte die Stadt in ihrer Beschwerde schon selbst geliefert. Sie schrieb, dass die Lärm-Überschreitungen nur „geringfügig“ seien und die Lärmschwelle an etlichen Tagen eingehalten worden sei. Doch auch nur knapp drüber ist am Ziel vorbei, urteilt das Oberverwaltungsgericht. Der Beschluss ist unanfechtbar. (KS|Archivbild)