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Bundesverfassungsgericht prüft Klage zur Silvesternacht
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Bundesverfassungsgericht prüft Klage zur Silvesternacht

(TB|Symbolbild) Es ist ein Teilerfolg für den ehemaligen Kölner Polizeipräsidenten Wolfgang Albers. Albers hatte gegen seine Versetzung in den Ruhestand nach den massenhaften Übergriffen in der Kölner Silvesternacht 2015 geklagt. In zweiter Instanz hat das Oberverwaltungsgericht den Fall jetzt zur Klärung an das Bundesverfassungsgericht weitergeben. Es geht im Kern um die Frage, ob Albers als Polizeipräsident überhaupt ein politischer Beamter hätte sein dürfen.

Veröffentlicht: Mittwoch, 15.12.2021 15:21

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Die Richter in Münster erklärten, dass eine politische Beamtin oder ein politischer Beamter jederzeit mit einer Ablösung rechnen müsse, auch wenn sie oder er den Anforderungen ihres oder seines Amtes in vollem Umfang gerecht wird. Eine Polizeipräsidentin oder ein Polizeipräsident sei aber keine engere Beraterin oder kein engerer Berater einer Regierung und sie bzw. er sei nicht für die Umsetzung politischer Ziele verantwortlich. Im Gegenteil, die politische Unabhängigkeit sei für die Strafverfolgung besonders wichtig. Ob die Regelung, dass in NRW Polizeipräsidentinnen und -präsidenten politische Beamtinnen und -Beamte sind, verfassungsmäßig ist, müsse deshalb in Karlsruhe geklärt werden.

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