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Bei unbedingt notwendigen Autofahrten solle man einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Das Gesicht des Fahrenden müsse erkennbar bleiben. Ansonsten drohe unter Umständen ein Bußgeld von 60 Euro. Bei handelsüblichen Masken sei das Gesicht aber im Normalfall zu erkennen. Nur selbst gemachte Masken würden Gesichter teilweise zu viel verdecken. Beim Tanken solle man die bereitgestellten Einmal-Handschuhe benutzen. Werkstätten, Waschanlagen und der TÜV sind auch im Teil-Lockdown weiter geöffnet.
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