Darf ich Straftaten filmen und in sozialen Medien posten?

(PW|Symbolbild) Darf ich es bei Facebook oder Instagram posten, wenn ich eine verdächtige Situation gefilmt oder fotografiert habe? Sowohl die Kölner Polizei als auch die Staatsanwaltschaft sehen das kritisch. 

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Im konkreten Fall hatte ein Ehrenfelder Barbesitzer gefilmt, wie ein mutmaßlicher Einbrecher in seine Bar eindringt und eine Geldkassette mit 6.000 Euro mitnimmt. Das postete er anschließend bei Facebook, um den Einbrecher zu finden. Laut dem Kölner Fachanwalt für Datenschutz, Roman Pusep, ist die Rechtslage in so einem Fall noch nicht eindeutig:

„Dazu gibt es auch bis heute weder Literaturmeinungen noch Rechtsprechungen, das heißt, irgendwas verlässliches findet man dazu nicht. Da muss man eben sagen, dass auch ein Einbrecher Persönlichkeitsrechte genießt. Das heißt, solange er nicht überführt und verurteilt ist, gilt er als unschuldig.“

Pusep rät, mit solchen Videoaufnahmen zuerst zur Polizei zu gehen. Die würde dann gegebenenfalls bei dringendem Tatverdacht eine Fahndung einleiten.



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